Faltleitkegel

Vollretroreflektierende Faltleitkegel im Straßenverkehr

Unsere vollretroreflektierenden und faltbaren Verkehrsleitkegel bieten viele Vorteile im Vergleich zu den konventionellen Alternativen:

Merkmale:

- Weniger Platzbedarf und bessere Verstauungsmöglichkeiten

- Geringeres Gewicht bei gleichzeitig höherer Standfestigkeit

- Blinkeinrichtung für bessere Erkennbarkeit bei Dunkelheit und Nebel

Dürfen Faltleitkegel im Straßenverkehr eingesetzt werden?

Die Gegenstände zur Ausrüstung und Absicherung von Unfall- oder Arbeitsstellen sind in §52 der StVZO eindeutig geregelt. Zu den Ausnahmen von diesen Regelungen gibt es ebenfalls Aussagen:

§ 70 Ausnahmen

(4) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist. Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig.

Da die vollreflektierenden Pro-Versionen unserer Faltleitkegel die Anforderungen der EN 13422 bezüglich Reflexion, Sichtbarkeit etc. erfüllen, steht einem Einsatz der Faltleitkegel bei den genannten Behörden und Einheiten somit nichts im Wege.



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